Die Forstmaschinenversicherung

Eine Versicherung – Viele Möglichkeiten.

Die Forstmaschinen-
versicherung

Eine Versicherung – Viele Möglichkeiten.

Mit der speziellen Versicherung für Forstmaschinen bietet Ihnen Hermann & Hensel unterschiedliche Möglichkeiten, Ihre Forstmaschine zu versichern. Und das auf Grundlage der ABMG 2008. Selbstverständlich stehen auch diverse Sonderkonzepte zur Verfügung – inklusive deutlich erweitertem Deckungsumfang. Für die Versicherung von Seilkränen haben wir eine spezielle Seilkran-Police im Angebot.

Teil-Deckung

Die Teil-Deckung deckt alle Grundrisiken (Sturm, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser, Kurzschluss an der Verkabelung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sabotage / Vandalismus, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub sowie Bruchschäden an der Verglasung) einer Forstmaschine ab.

Kasko-Deckung

Unsere Kasko-Deckung deckt darüber hinaus noch Unfall-Schäden (z. B. Abrutschen und Umstürzen der Maschine am Hang während der Arbeit) ab.

Volle Deckung

Die Volle Deckung für Forstmaschinen beinhaltet zusätzlich alle so genannten „Inneren Betriebsschäden“ (z. B. Riss im Teleskop, Pumpenschaden mit Metallspänen im Hydrauliksystem).

Seilkran-Police

Neben unseren Forstmaschinenversicherungen bieten wir eine spezielle Versicherung für Seilkrananlagen an: unsere Seilkran-Police.

Standardmäßig gilt die GAP-Deckung für Forstarbeitsmaschinen ohne Aufpreis mit vereinbart. Die GAP-Deckung schließt die Finanzierungslücke an der Maschine, die durch ein versichertes Risiko einen Totalschaden erlitten hat. Gegen einen geringen Aufpreis auf die jährliche Versicherungsprämie können die Mietkosten für eine Ersatzmaschine – nach Eintritt eines versicherten Schadenereignisses an der eigenen Maschine – in die Deckung mit eingeschlossen werden. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot zur Versicherung Ihrer Forstarbeitsmaschine.

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