Gut zu wissen!

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Auf Truppenübungsplätzen gilt in der Maschinenversicherung fast durchgängig nur der Schaden durch Altkriegslasten gedeckt. Schäden durch Munition oder andere militärische Lasten, die nach dem zweiten Weltkrieg auf Truppenübungsplätzen ausgebracht wurden, sind über gesonderte Bedingungen abzusichern. Dies gilt natürlich auch für die Maschinen von unserem Partner Wahlers Forsttechnik.

Notabwurf bei DürreperiodenAusreichende Deckung