Schäden an Leib, Leben oder Eigentum Dritter

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Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommt es im Bereich der Forst- und Landwirtschaft immer wieder zu Schäden an Leib, Leben oder Eigentum Dritter, mit denen man nicht rechnet. Gut, wenn man in solchen Fällen eine spezielle

Betriebshaftpflichtversicherung hat. Bei uns sind viele forstspezifische Risiken automatisch mitversichert:

  • Schäden durch nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen: z. B. Harvester oder Forwarder, Gabelstapler, Hoflader
  • Schäden bei der Arbeit: Fällung an Straßen, Bahntrassen, Stromleitungen, in Gewässernähe
  • Schäden durch branchenübliche Tätigkeiten: z. B. Düngen/Begiften, Rückung mit dem Pferd, Winterdienst
  • Schäden an angemieteten/mitgenutzten Immobilien: (Maschinen-)Hallen, Bürogebäude
AusbildungsberufKunde Sebastian Hipp, Forstbetrieb Hipp