Solidarität?

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Das Solidaritätsprinzip meint im Bereich Versicherungen die Absicherung des Unternehmens im Schadenfall durch die Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Unsere Arbeit nach diesem Prinzip ermöglicht es uns, stets eine umfassende Schadenregulierung zu gewährleisten und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis am Markt zu garantieren.

Mit dem Begriff „Versicherung“ wird also das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme bezeichnet. Viele Versicherte zahlen einen Geldbetrag – den Versicherungsbeitrag – in die Kapitalsammelstelle des Versicherers ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus dieser Kapitalsammelstelle einen Schadenausgleich zu erhalten.

Auch Umweltschäden sind schnell passiert. Wie in diesem Fall, als ein geplatzter Hydraulikschlauch einen Schaden verursachte. Glück gehabt, denn dies ist nicht im Wald passiert, sondern „nur“ auf einer geteerten Straße. Auch hier greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Betriebshaftpflicht ist essentiell – denn der Unternehmer haftet für den entstandenen Schaden.