Rutschpartie?

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Verlieren Sie nicht die Haftung!

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommt es im Bereich der Forst und Landwirtschaft immer wieder zu Schäden an Leib, Leben oder Eigentum Dritter, mit denen man nicht rechnet. Gut, wenn man in solchen Fällen eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung hat.

Generell deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und Unternehmern ab. Dabei umfasst der Versicherungsschutz die Freistellung des Versicherungsnehmers von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz.

Eine Prüfung, ob und inwieweit Ansprüche Dritter begründet sind sowie die gerichtliche Abwehr von unbegründeten Forderungen sind ebenfalls Teile der Leistung. Eine Betriebshaftpflichtversicherung besitzt also auch eine indirekte Rechtsschutzfunktion. ⚖️

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